Heute fiel mir das hier in die Hände:
Versicherer weigern sich, Hinterbliebenen von gefallenen Soldaten die Leistungen aus Lebens- oder Unfallversicherungen zu zahlen. In 21 Fällen sprang der Bund ein – Die Versicherungskonzerne hatten sich in diesen 21 Fällen auf die Kriegsklausel in ihren Verträgen berufen. Danach werden Zahlungen ausgeschlossen, wenn “die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird”, teilte das Bundesverteidigungsministerium der Sächsische Zeitung mit. Der Bund leiste in solchen Fällen einen “angemessenen Schadensausgleich“.
Während für die Versicherer der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan also ein Krieg ist, wehrt sich Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) nach wie vor gegen diese Bezeichnung und zieht den Begriff “Stabilisierungseinsatz” vor. Versicherungsrechtlich komme es hingegen nicht darauf an, “ob formell Krieg geführt wird”, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der Sächsischen Zeitung. Das versicherungsrechtliche Verständnis des Begriffes “Krieg” unterscheide sich vom völkerrechtlichen. In dem Fall sei der Bund durch das Soldatenversorgungsgesetz zur Zahlung eines “angemessenen Schadensausgleichs” verpflichtet.
Wie abartig ist das denn? Als Ex-Soldat bin ich ja schon einigen Mist gewohnt, aber das ist extraheftig. Erst ein Einsatz in einem Krieg, der doch angeblich nach wie vor kein Krieg ist und dann ist im Todesfall die nächste schallende Ohrfeige fällig. Abgesehen davon, daß ein Menschenleben nicht finanziell aufgewogen werden kann, ist der “Schadensausgleich” nur ein Bruchteil der Summe, die die Versicherung hätte zahlen müssen.
Irgendwie bin ich da schon froh, daß ich nicht mehr beim Bund bin.
(Quellen: Netz, speziell Zeit)
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