Da staunt man nur noch:


Auch die Wohnraumüberwachung, der sogenannte Große Lauschangriff, solle wieder praktikabel geregelt werden. Wie bei der Online-Durchsuchung sollten auch hier Richter die Auswertung übernehmen, sobald die Privatsphäre eines Verdächtigen betroffen sei, sagte Edathy. Dazu solle beim Abhören ein Richterband mitlaufen.

Wenn der Beamte feststellt, im Gespräch geht es nicht um die Vorbereitung einer Straftat, sondern zum Beispiel um den Zustand der Ehe, lässt der Ermittler zwar das Band weiterlaufen, hört aber selbst nicht weiter zu“,

erklärte der SPD-Politiker. Der Richter lösche dann die privaten Passagen und gebe den Rest zur Auswertung frei. Dieser Lösung könne auch die SPD zustimmen.

Quelle: spiegel.de