Sachen gibts…

Da erhalte ich heute einen Brief, der mich auffordert, in einer kommenden Befragung durch eine/n Mitarbeiter/in des “Niedersächsischen Landesamt für Statistik” persönliche Angaben zu meinem Leben und Lebensstandard zu machen, die dann (natürlich…) anonymisiert werden, um in Statistiken zusammengefasst zu werden.

Mikrozensus nennt sich das. Wußte ich bis heute auch nix davon.

Komisch an der Sache ist für mich so einiges.

Zum Beispiel:
§9: Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
[Anmerkung: Hm, darf ich dann "nicht aussagen dürfen"? - Hah. Denkste. Genau lesen, nicht nur den Paragraphen... Weiter heißt es nämlich:]
Die §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwendung.

Jupp, doll… Also, wenn ich nicht ansage, in welchen Umständen ich lebe, arbeite etc. gibts ein Bußgeld von 250 Euronen aufgedrückt, weil der Paragraph nicht wirklich nicht angewendet wird, sondern nur Teile. Super. Wie man mit “öffentlichem Interesse an einem richtigen und vollständigem Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland” (Quelle: Kurzinfo der statistischen Ämter) auch noch Geld machen kann, wenn ein Otto-Normal-Bürger was dagegen hat, Auskunft über sein Privatleben zu geben…

Und wo wir grade dabei sind:

richtigen und vollständigem Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland

*hüstel*

Also, kurz zur Erläuterung: 1% der Haushalte (37 Millionen Haushalte werden vorausgesetzt, fluktuieren die nicht auch???) werden befragt. 4 Jahre lang hintereinander, immer wieder. Und dann rechnet man das Ganze “hoch”. Müssen ja sehr genaue Statistiken werden, denk ich mir… ^^

Und weils so schön ist, noch ein kurzer Ausschnitt der Klarstellung der Statistischen Ämter (das Gespräch ist sinngemäß wiedergegeben^^):

Ich: Was passiert denn, wenn ich umziehe? Sie befragen doch diesen Haushalt in diesem Haus?
Beamter/in: Naja, wenn Sie jetzt ausziehen würden, befragen wir ihre Nachmieter.
Ich: Ja, wie jetzt, und wenn der Millionär ist, was ist denn dann mit der Statistik? Dann stimmt das ganze doch hinten und vorn nicht mehr?
Beamter/in: Ähm… (Pause) Naja, das ist dann ja ein representativer Durchschnitt, der in der Statistik auftaucht.
Ich: Versteh ich nicht. Zwischen mir und nem Millionär liegen doch noch Welten. Wenn Sie also mal mehr Millionäre im Jahr erwischen, steht in Deutschland der representative Durchschnittsbürger finanziell nach diesen Statistiken sofort viel besser da?
Beamter/in: Ja, ne. Das wird ja mathematisch per Zufall ausgewählt, wen wir da befragen… Warum, wollen sie jetzt umziehen?

??? :D

Hoppla. War das jetzt Anstiftung zur Auskunftsverweigerung? *grins*




Meta

Dieser Eintrag wurde am 24. September 2007 um 17:41 Uhr gepostet und ist abgelegt unter Nachgedacht, Ämter. | Beiträge RSS: RSS 2.0 Kommentare und Pings sind derzeit nicht zugelassen

3 Kommentare, davon 0 Pings/Trackbacks.

  1. rollo_hawaii schrieb am 29. September 2007 21:34

    “Die §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwendung.”

    “§ 23
    [Bußgeldvorschrift]

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Abs.1 Satz 2, Abs.2 und 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen § 11 Abs.1 die Antworten nicht auf den Erhebungsvordrucken in der vorgegebenen Form erteilt.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.”

    - wenn der §23 nicht angewendet werden darf, dann gibt es auch keinen ordnungswidrigkeitentatbestand, also auch nichts zu bebußen.

    und wenn doch: wo kriegt man denn jetzt noch zehntausend Deutsche Mark her? ^_^


  2. Markus schrieb am 05. Oktober 2007 15:36

    naja, mich irritiert eher der sogenannte “datenschutz” dabei. wenn es hart auf hart kommt, wer überwacht den überwacher? da kommt ein befrager, der _jedermann_ sein kann, denn da kann sich ja jeder bewerben. was ist denn, wenn das ein mitbewerber von mir ist?
    und der zweite punkt wäre dann eben, daß die personenbezogenen daten, “wenn sie nicht mehr benötigt werden”, gelöscht werden. bis zur sicherstellung, daß meine angaben korrekt waren, werden meine daten mit meinen angaben zusammen weitergegeben und erst später “anonymisiert”. wenn jemand damit schindluder treiben will, hat er niemanden, der ihm auf die finger klopft…


  3. Markus schrieb am 05. Oktober 2007 15:42

    ach übrigends:

    hast recht mit den 10.000 deutsche mark. hatte ich noch gar nicht gesehen.. :)

    da hat man wohl doch etwas nachholbedarf. hoffe mal, daß nur die online-versionen des bundesstatistikgesetzes nicht aktuell sind, sonst wärs schon recht merkwürdig^^

    und AUTSCH:

    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen § 11 Abs.1 die Antworten nicht auf den Erhebungsvordrucken in der vorgegebenen Form erteilt.

    *hüstel* ^^ die telefonumfrage ist auch nicht beachtet worden, wies scheint… alles in allem kann man eigentlich nicht viel richtig “richtig” machen…


Name (erforderlich)

Email (erforderlich)

Webseite

XHTML: Du kannst diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Share your wisdom