Auhauerha…

Da hat sich G. wohl diesmal mit dem Falschen angelegt:

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Quelle: taz




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