In einem Malwettbewerb für Kinder darf der kleine Kobold Pumuckl eine Freundin bekommen. Das Landgericht München I wies am Donnerstag den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zurück, den die Autorin und Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut gestellt hatte. Sie hatte der ursprünglichen «grafischen Mutter» des rothaarigen Klabauters – der Zeichnerin Barbara von Johnson – eine Mitwirkung an dem Wettbewerb eines privaten TV-Senders untersagen lassen wollen.
Ich kann momentan eigentlich nicht sagen, worüber ich jetzt mehr den Kopf schüttel: daß der Klabautermann ne Freundin kriegen soll oder daß die Erfinderin eines Geistes deutsche Gerichte bemüht.
Und wieder eine Jugenderinnerung der Lächerlichkeit preisgegeben. Schade eigentlich. Heutzutage gehts wohl nicht mehr um Kinderträume, Kinderlachen, Spaß, sondern nur um Copyrights und “Rechthaben” bzw. “Rechtkriegen”…
Btw: Frau Kaut will Berufung einlegen. Aber die deutschen Gerichte haben ja sonst eh nix zu tun.
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